
Preise und Bezahlen mit der Chipkarte
Informationen zur Preisgestaltung in unserer Gastronomie
Alle Studierendenwerke erfüllen mit ihren hochschulnahen Mensen und Cafeterien einen gesetzlichen Versorgungsauftrag. Unser Ziel ist es, Studierenden und Beschäftigten der Hochschulen eine gute, umfassende und zügige Verpflegung anzubieten. Damit wir die qualitativ hochwertigen Gerichte zugleich preiswert anbieten können, haben wir uns mit anderen Studierendenwerken zu einem Einkaufsverbund zusammengeschlossen. Da es unser gesetzlicher Auftrag ist, die Preise für die Studierenden sozial zu gestalten, unterstützen sowohl das Land Baden-Württemberg als auch das Studierendenwerk deshalb jedes studentische Essen in den Mensen.
Nicht vom Land subventioniert wird zum einen das Mensaessen für Gäste, zu denen auch die Beschäftigten der Hochschulen beziehungsweise die Universität zählen und zum anderen das Sortiment der Cafeterien. Diese Angebote müssen wir deshalb auf Vollkostenbasis kalkulieren. Neben dem reinen Wareneinsatz sind dabei vor allem Energie-, Reinigungs-, Beschaffungs- und Personalkosten zu berücksichtigen, die gut zwei Drittel der Gesamtkosten darstellen. Insbesondere die Personalkosten sind in den letzten Jahren gestiegen, wobei uns ein faires Lohngefüge nach Tarif für unsere Beschäftigten am Herzen liegt.
Die Hochschulen und die Universität in unserem Betreuungsbereich gewähren ihren Beschäftigten in der Regel pro Tag einen Zuschuss von 1,50 Euro auf den Gästepreis in unseren Mensen und Cafeterien. Bei Erreichen des jeweiligen Mindestabgabepreises ziehen wir diesen Betrag bei Kartenzahlung automatisch ab.
Übersicht der aktuellen Mindestabgabepreise und Zuschüsse:
Bezahlen mit der Bedienstetenkarte
In unseren Mensen und Cafeterien können Sie schnell und unkompliziert mit Ihrer Chipkarte bezahlen. So können Sie sich auch den täglichen Zuschuss Ihrer Universität oder Hochschule zum Gästepreis von derzeit 1,50 Euro sichern. Der Zuschuss wird dann automatisch beim Erreichen des Mindestumsatzes von Ihrer Karte abgezogen. Bei Barzahlung entfällt dieser Zuschuss hingegen. Hintergrund ist, dass nur durch Kartenzahlung ein Missbrauch durch mehrfache Abzüge ausgeschlossen werden kann.
Bedienstete oder Gäste, die keinen Ausweis besitzen, erhalten an unseren Info-Points für 15 Euro eine Gästekarte. Dieser Betrag setzt sich aus 10 Euro Pfand und 5 Euro Startguthaben zusammen. Bei Fragen rund um die Chipkarte können Sie sich gerne an unsere Info-Points wenden.
Da die Beschäftigten der Universität Stuttgart keine Bedienstetenkarte haben, müssen Sie diese erst beantragen. Auch an der Hochschule Esslingen ist das Kartensystem ein anderes:
Informationen für Bedienstete der Universität Stuttgart
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Universität Stuttgart haben die Möglichkeit, beim Dezernat Personal eine Bedienstetenkarte zu beantragen. Das Formular hierfür bekommen Sie an unseren Info-Points oder können es sich hier herunterladen:
Informationen für Bedienstete der Hochschule Esslingen
Das Kartensystem an den Standorten Esslingen und Göppingen ist ein anderes als in Stuttgart und Ludwigsburg. Hier können Sie am Aufwerter Ihre Chipkarte mit Geld aufladen, die Gültigkeit der Karte verlängern und den VVS-Aufdruck anbringen lassen. Eine Funktionsbeschreibung ist an jedem Automaten angebracht. Das Aufwerten der Chipkarte kann mit 5, 10, 20 und 50 Euro-Scheinen erfolgen. Bei Kartenverlust verfällt das Guthaben nicht, sondern wird automatisch auf die Ersatzkarte übertragen.
Hinweise zur Chipkarte
Verlust
- Notieren Sie sich bei Erhalt der Chipkarte Ihre Kartennummer!
- Sollten Sie Ihre Karte verloren haben, melden Sie sich an einem der Info-Points. Fundkarten werden dort aufbewahrt.
- Haben Sie keine Kartennummer oder Ihre Karte ist nicht abgegeben worden, sind Ihr Guthaben und das Pfand leider verloren.
Beschädigung
- Für mechanische Beschädigungen und Veränderungen der Chipkarte haftet das Studierendenwerk Stuttgart nicht. Deshalb: Die Karte möglichst mit einer Hülle sichern, nicht knicken oder in der Gesäßtasche aufbewahren.
- Für die Chipkarten des Studierendenwerk Stuttgart gilt: Bei Beschädigung verfällt das Pfand.
- Bei technisch defekten Karten erhalten Sie kostenlos eine neue Chipkarte, und Ihr Guthaben wird übertragen.
Abgelaufen
- Verlängern Sie Ihre Chipkarte rechtzeitig, bevor sie abläuft!
- Bedienstete der Universität Stuttgart verlängern ihre Chipkarte beim Dezernat Personal (gleiches Vorgehen wie bei der Antragsstellung).
- Ist eine Chipkarte ungültig, berechnen wir den vollen Gästepreis.
Bei allen weiteren Problemen mit der Chipkarte wenden Sie sich bitte an unsere Info-Points oder an karten@sw-stuttgart.de
Unsere Datenschutzerklärung für den Webauftritt finden Sie unter folgendem Link
Die Datenschutzhinweise zur "Elektronischen Geldbörse" finden Sie unten auf dieser Seite.
Aufladen der Chipkarte
Aufladen am Aufwerter
Das Aufladen der Chipkarten ist an Aufwertern mit EC-Karte möglich.
- Der Mindestaufwertbetrag liegt bei 10 Euro. Maximal sind 30 Euro möglich.
- Karte erst aus dem Aufwerter entnehmen, nachdem der neue Kartensaldo angezeigt wurde (Buchungsvorgang abwarten).
- Ist Ihr Konto ausreichend gedeckt? Falls der von Ihnen gewünschte Geldbetrag von der Bank wieder zurückgebucht wird (Grund: kein ausreichendes Bankguthaben), berechnen wir diese Gebühren an Sie weiter.
- Sollte Ihre EC-Karte an den Aufwertern nicht funktionieren, so lassen Sie bitte bei Ihrer Bank das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) für Automatenterminals freischalten. Allein das girocard-Zeichen ist keine sichere Zusage, dass die Karte für das ELV an Automatenterminals zugelassen ist.
Aufladen am Info-Point
- An den Info-Points können Sie Ihre Chipkarte auch mit Bargeld aufwerten.
- Die Aufwertung mit Bargeld ist nur in festgelegten Beträgen möglich: 5, 10, 15 Euro, usw.
Aufladen mit AUTOLOAD
Sie können Ihre Chipkarte auch direkt an der Mensakasse aufladen. Die einzigen Voraussetzungen sind ein PayPal-Konto (bestehend oder neu angelegt) und eine einmalige Anmeldung bei Autoload.